Die Zukunft der künstlichen Intelligenz ist agentenbasiert. Die ersten Anzeichen für KI-Agenten – Systeme, die proaktiver und autonomer sind als aktuelle Tools wie ChatGPT – zeichnen sich bereits ab. Diese Systeme zeigen proaktives, autonomes Verhalten auf der Grundlage einer vom Benutzer festgelegten Eingabe oder eines Ziels, passen sich durch Lernen an, integrieren sich in externe Dienste und interagieren mit ihrer Umgebung. Dies könnte die Art und Weise, wie Verbraucher mit ihren Geräten interagieren, radikal verändern und Auswirkungen auf den Wettbewerb in Märkten haben, die von mobilen Betriebssystemen bis hin zu Suchmaschinen und E-Commerce reichen.
In diesem CERRE-Bericht untersuchen Friso Bostoen und Jan Krämer, ob das Gesetz über digitale Märkte (DMA) der EU für das Aufkommen agentenbasierter KI gerüstet ist. Sie identifizieren zwei potenzielle Wettbewerbsrisiken:
- Abschottung von KI-Agenten – Abschottung durch einen bestehenden Betriebssystemanbieter mit seinem vorinstallierten eigenen KI-Agenten oder einem anderen KI-Agenten
- Abschottung durch KI-Agenten – wenn mächtige Agenten selbst zu Gatekeepern werden und die Nachfrage wettbewerbswidrig steuern.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die DMA überraschend gut geeignet ist, um die kurzfristigen Risiken einer Abschottung von KI-Agenten zu bewältigen, insbesondere durch ihre Verpflichtungen für mobile Betriebssysteme, die bereits als Gatekeeper eingestuft wurden. Bestehende Bestimmungen zu Interoperabilität, Standardstatus und Deinstallation gelten direkt für KI-Agenten, wenn diese in Kernplattformdienste (CPS) wie Betriebssysteme, Suchmaschinen oder virtuelle Assistenten eingebettet sind. Der Bericht empfiehlt eine weitere Stärkung des Regelwerks durch die Ausweitung der Verpflichtungen zur Weitergabe von Klick- und Abfragedaten auf virtuelle Assistenten und deren Einbeziehung in Vorschriften, die eine erzwungene Integration von Zusatzdiensten verhindern.
Mit Blick auf die Zukunft analysiert der Bericht das Risiko, dass KI-Agenten selbst zu Gatekeepern werden könnten. Er kommt zu dem Schluss, dass die DMA-Kategorie „virtuelle Assistenten“ – obwohl ursprünglich für Sprachassistenten konzipiert – durchaus auch KI-Agenten umfassen kann. Einige rechtliche Unsicherheiten bestehen jedoch weiterhin, insbesondere hinsichtlich der Identifizierung von gewerblichen Nutzern und der Frage, inwieweit die derzeitige Definition von virtuellen Assistenten autonomere KI-Fähigkeiten widerspiegelt. Die Autoren empfehlen, diese zu klären.
In beiden Szenarien bleiben viele der Verpflichtungen der DMA – zu Interoperabilität, Standardeinstellungen, Ranking-Neutralität und Datennutzung – relevant.
Die Autoren argumentieren, dass agentische KI kurzfristig als virtuelle Assistenten im Rahmen der DAM eingestuft werden könnten, ohne die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen. Mittel- bis langfristig bieten Gesetzesänderungen eine rechtssicherere Möglichkeit, die zukünftigen Iterationen von KI-Agenten zu erfassen.
Dieser Bericht schließt eine wichtige Lücke in der politischen Debatte. Während sich die Regulierungsbehörden auf Grundlagenmodelle konzentriert haben, bleibt die agente Ebene der KI weitgehend ununtersucht. Mit der Weiterentwicklung des Marktes könnte die DMA als wirksames Instrument zur Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit dienen – sofern sie sorgfältig und vorausschauend angepasst wird.
Der Bericht wurde am 3. Juli 2025 im Rahmen des öffentlichen Webinars „KI und die Zukunft des Wettbewerbs“ des CERRE vorgestellt und diskutiert. Lesen Sie den Bericht "Is the DMA Ready for Agentic AI"