Wir stellen Ihnen bei Gleichwertigkeit der ausländischen Veranstaltung Learning Agreements für die jeweiligen Vorlesungen aus.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Learning Agreements bearbeitet werden!
Alle Informationen müssen in das Formular eingetragen werden. Angaben wie "siehe Anhang" sind nicht zulässig.
Ihre Anfrage kann nur bearbeitet werden, wenn ausführliche Informationen zu Kursinhalten inkl. Literaturliste, zeitlichem Umfang und Art der Prüfung/en zusammen mit dem Learning Agreement eingereicht werden.
Telefonische und persönliche Anfragen sowie Abholung nur zu den jeweiligen Sprechzeiten möglich.
Die folgenden Schritte sind für einen reibungslosen Ablauf notwendig:
Das Antragsformular muss von Ihnen digital und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, bevor Sie die betreffende Veranstaltung beginnen.
Wir überprüfen Ihre Angaben, bereiten im Falle einer Zustimmung das Learning Agreement für Sie vor und schicken Ihnen dann per E-Mail eine Benachrichtigung, dass Sie es am jeweiligen Lehrstuhl abholen können.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten in Anspruch nehmen kann!
Nach dem Auslandsaufenthalt melden Sie sich - sofern auf dem Learning Agreement gefordert - zunächst an dem Lehrstuhl zurück, der Ihnen das Learning Agreement ausgestellt hat.
Die Umrechnung Ihrer Note findet jedoch nicht mehr wie bisher üblich an den einzelnen Lehrstühlen, an denen das Learning Agreement beantragt wurde, statt, sondern wird zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu den üblichen Sprechzeiten vorgenommen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
Das Learning Agreement können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.
Hier finden Sie Informationen zur Umrechnung der Noten.