Am 15. und 16. Juni 2022 veranstaltete die Competition and Markets Authority (CMA) ihre erste Konferenz über neue und sich entwickelnde Herausforderungen in der Tech-Industrie und den digitalen Märkten und darüber, wie Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden technische Fähigkeiten und Fachwissen entwickeln, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Der akademische Co-Direktor des CERRE, Jan Krämer, nahm an der Konferenz über Daten, Technologie und Analytik zusammen mit einer langen Liste von Fachrednern teil, darunter weltweit führende externe Daten- und Technologieexperten - Akademiker, Vordenker und Persönlichkeiten aus der Industrie, die die folgenden Themen diskutierten:
- Worüber sollten Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden im Hinblick auf die digitale Transformation nachdenken?
- Was ist die Zukunft des offenen, datenschutzfreundlichen Webs?
- Welche Rolle wird die Interoperabilität spielen?
- Die Zukunft - Welches sind die wichtigsten Technologien oder Trends, auf die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden achten sollten?
- Die Außenperspektive - Welche Möglichkeiten bieten sich den Wettbewerbsbehörden im Hinblick auf Daten, Technologie und Analytik?
Die Teilnahme an der Konferenz war kostenlos und stand allen offen. Sie wurde als Livestream über eine Online-Plattform mit voller Interaktivität übertragen: https://www.youtube.com/watch?v=Iovsp5aHcuU&list=PLJREEEp2I-xckXWl5O-_BELnqA0tf1bu-&index=2&t=21606s
Für Prof. Krämer war es eine Freude und Ehre, an dieser Konferenz teilzunehmen und seine Ansichten über die vorgeschriebene #Interoperabiliy von #digital #Services darzulegen. Er wies auf vier grundlegende Punkte hin, die davor warnen, Interoperabilität zwischen konkurrierenden Diensten vorzuschreiben (was etwas ganz anderes ist als Interoperabilität zwischen komplementären Diensten), wie z.B. Interoperabilität zwischen Messaging-Diensten:
1) Interoperabilität kann niemals perfekt sein. Daher bleiben erhebliche Netzeffekte bestehen, und die Verbraucher werden es nach wie vor vorziehen, in einem größeren Netz zu sein, in dem sie mit allen Funktionen interagieren können.
2) Interoperabilität ist in der Praxis technisch sehr schwierig, vor allem, wenn man versucht, bereits vorhandene Systeme, die nicht im Hinblick auf Interoperabilität konzipiert wurden, interoperabel zu machen. Um beispielsweise bestehende Nachrichtendienste interoperabel zu machen, müssen zwangsläufig Kompromisse bei der Sicherheit und dem Datenschutz eingegangen werden. Das ist eine technische Tatsache.
3) Selbst wenn Interoperabilität erreicht und eine Norm vereinbart wurde, wird diese Norm unweigerlich sehr schnell veraltet sein und Pfadabhängigkeiten bei der Regulierung schaffen. Innovation erfordert, dass sich alle Akteure auf einen neuen Standard einigen, was ein Problem des kollektiven Handelns darstellt. So hat beispielsweise WhatsApp angesichts des Wettbewerbs über Nacht die E2E-Verschlüsselung für alle Nutzer eingeführt. Es konnte dies nur tun, weil es sich nicht an (bestehende) Standards halten musste. Mit einem Interoperabilitätsgebot wäre eine grundlegende Änderung wie die E2E-Verschlüsselung ohne jahrelange Standardisierungsbemühungen und gegenseitiges Einverständnis nicht möglich gewesen.
4) Interoperabilität verringert die Anreize zum Multihoming. MH ist jedoch ein starker Motor für die Anfechtbarkeit des Marktes. Im Gegensatz zur Interoperabilität ermöglicht es den Nutzern, den vollen Funktionsumfang der einzelnen Netze zu nutzen. Es erfordert keine Vereinbarung über Standards. Und auch keine schwerfällige Regulierungsaufsicht. MH ist für viele digitale Dienste einfach und kostengünstig zu realisieren. Viele Nutzer haben mehrere Messenger installiert. Wenn Sie einen Nutzer in einem anderen Netz erreichen wollen, ist die Installation des anderen Messengers in wenigen Minuten erledigt. Keine Notwendigkeit für schwerfällige Regulierung. Während Interop eine fortgesetzte Regulierung erfordert und nur schwache Anreize für Innovationen schafft, hat Multihoming den Wettbewerb auf dem Markt und damit starke Anreize für Innovationen und Wettbewerb erhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die horizontale Interoperabilität viele Tücken, ist sehr kostspielig in der Umsetzung und Durchsetzung und kann sogar den Wettbewerb untergraben. Die Regulierungsbehörden sollten ihre Aufmerksamkeit auf vielversprechendere Maßnahmen zur Disziplinierung von Big Tech richten, wie vertikale Interoperabilität (z. B. die Zulassung alternativer App-Stores oder Zahlungssysteme) oder Datenübertragbarkeit.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem jüngsten Bericht für das Centre on Regulation in Europe (CERRE) hier: https://cerre.eu/publications/interoperability-in-digital-markets/